Allgemeines
Abzüge nach Regel 4 sind eine branchenübliche Norm. Pro 1,00 Einheit einer gewonnenen Währung wird ein angegebener Abzug angewandt.
Wenn Sportwettenanbieter Quoten für ein Event anbieten, geschieht dies unter der Annahme, dass alle Teilnehmer teilnehmen. Wird ein Teilnehmer von einer Wettmöglichkeit mit mehreren Teilnehmern (nicht "2 Optionen") zurückgezogen, werden Abzüge nach Regel 4 auf alle Wetten angewandt, die vor dem Rückzug platziert wurden, um die verminderte Anzahl an Konkurrenten widerzuspiegeln.
Die Höhe der Abzüge ist abhängig von den Quoten für den/die zurückgezogenen Teilnehmer zum Zeitpunkt des Rückzugs; je kleiner die Quoten, desto höher die Abzüge nach Regel 4.
Abzugstabelle gem. Regel 4
1.11 oder niedriger €0,90
1.18 bis 1.12 €0,85
1.25 bis 1.20 €0,80
1.30 bis 1.28 €0,75
1.40 bis 1.33 €0,70
1.53 bis 1.44 €0,65
1.62 bis 1.57 €0,60
1.80 bis 1.66 €0,55
1.95 bis 1.83 €0,50
2.00 bis 2.20 €0,45
2.25 bis 2.50 €0,40
2.60 bis 2.75 €0,35
2.80 bis 3.25 €0,30
3.40 bis 4.00 €0,25
4.20 bis 5.00 €0,20
5.50 bis 6.50 €0,15
7.00 bis 10.00 €0,10
11.00 bis 15.00 €0,05
über 15.00 kein Abzug
Wenn ein Teilnehmer mit einer Quote zwischen 11,00 und 15,00 die Teilnahme zurückzieht, nehmen Buchmacher normalerweise 5 Cent im €-Abzug von Gewinnen vor. bet365 hat den ersten solchen Abzug in einer Veranstaltung abgeschafft.
In dem Fall das zwei oder mehr Teilnehmer vor einem Event zurückgezogen werden, werden insgesamt nicht mehr als 90 Cent pro €1 abgezogen.
Wird ein Teilnehmer zurückgezogen und eine neue Wettmöglichkeit festgesetzt, gelten für sämtliche Wetten, die zu Quoten vor dieser neuen Wettmöglichkeit festgelegt wurden, die oben aufgeführten Abzüge. Falls nach der Festsetzung der neuen Wettmöglichkeit ein weiterer Teilnehmer zurückgezogen wird, unterliegen Wetten, die zur Quote der ursprünglichen Wettmöglichkeit platziert wurden, weiteren Abzügen, die sich nach der Quote des zurückgezogenen Teilnehmers in der ursprünglichen Wettmöglichkeit richten. Wetten, die auf die neue Wettmöglichkeit platziert werden, unterliegen Abzügen, die sich nach der aktuellen Quote des zurückgezogenen Teilnehmers richten.